Eine Vorsorge-Untersuchung zur Thrombose ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb bieten die Ärzte des Regensburger Ärztenetzes im Rahmen von GesundPlus diese Leistung als »Thrombose-Check« an. Außerdem erhalten Inhaber der GesundPlus Karte eine umfangreiche Beratung zum Impfstatus und wertvolle Tipps zur Reiseapotheke.



Thrombose: Was können Sie dagegen tun?
»Es ist entscheidend ein Venenleiden rechtzeitig zu behandeln, bevor Beschwerden aufgetreten sind! Denn sind erst einmal Schmerzen aufgetreten, kann es für eine Heilung schon zu spät sein!« betont Dr. Röntgen, einer der Gefäßspezialisten von GesundPlus. Gerade diese Frühformen werden nur selten rechtzeitig entdeckt. Daher sollten bestimmte Risikogruppen eine spezielle Vorsorgeuntersuchung nutzen – insbesondere, wenn in der Familie bereits Thrombosen aufgetreten sind.
Sie können auch auf Reisen einer Erkrankung vorbeugen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Vorsorge mit Heparin-Spritzen deutlich überschätzt wird. Bei Reisen kann ein speziell entwickelter Reisestrumpf hingegen sehr hilfreich sein. Er minimiert das Erkrankungsrisiko wesentlich und beugt geschwollenen Beinen vor. Regelmäßiges Trinken, dynamisches Sitzen und Bewegung beugen der Reisethrombose vor. So kommen Sie gesund am Urlaubsort an und fühlen sich wohl. Sie können den Urlaub von der ersten Minute genießen.
Damit Ihr Blut in fluss bleibt:
- ausreichend trinken (kein Alkohol)
- alle 30 Minuten ein paar Schritte gehen
- dynamische Sitzhaltung und lockere Kleidung
- regelmäßige Venengymnastik: Füße auch im Sitzen bewegen
- individuell angepassten Reisestrumpf tragen
- fachlich qualifizierter Rücktransport am vierten Tag
- Vorinformation Ihrer Regensburger Wahlklinik
Leistungsbedingungen
- Ihre »GesundPlus-Karte« ist aktiviert und für den Zeitraum gültig.
- Sie sind im Rahmen einer Reise erkrankt.
- Sie befinden sich mindestens drei Tage in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung an einem Ort der mindestens 100 Kilometer von Ihrem gemeldeten Hauptwohnsitz entfernt ist und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
- Eine bodengebundene Krankenbeförderung ist aus medizinischen Gründen durch Fachpersonal (ohne Arztbegleitung) vertretbar.
- Eine weitere stationäre Behandlung in einer Regensburger Klinik ist für mindestens drei weitere Tage erforderlich.






